Weil deine Brotdose dein Thermosbecher dein Brotbeutel deine Lunchbox dein Einmachglas dein Wachstuch dein Jutebeutel deine Brotzeitbox dein Gemüsenetz deine Glasflasche die Welt retten kann
Wir haben ein Problem: 2021 fielen in Deutschland umgerechnet 237 kg Verpackungsmüll pro Kopf an.1 Und die Gastronomie hat einen großen Anteil daran, denn 2023 wurden etwa 14,6 Milliarden Einwegverpackungen für Speisen und Getränke vertrieben – Tendenz steigend.2
Die gute Nachricht: Wir haben die Lösung parat und die ist günstig, hygienisch und alltagstauglich. Die Rede ist von Mehrweg in seiner schönsten Form: Denn nichts versprüht größere Weltrettungsvibes als deine Superheld*innen-Brotdose, die seit der Schulzeit im Küchenschrank auf ihren großen Einsatz wartet – als klimafreundliche, ressourcenschonende und sexy3 Alternative zu Einwegmüll. So wollen wir mit Einmal ohne, bitte den Trend gemeinsam umkehren – bist du dabei?
Quellen
1 Statistisches Bundesamt (Destatis), Dez. 2023: Zahl der Woche Nr. 50
2 WWF, Feb. 2024: Mehrweg in der deutschen Gastronomie
3 „Klimafreundlich und ressourcenschonend“ sagt die Deutsche Umwelthilfe e. V., 2025: Mehrweg. Mach mit! „Sexy“ sagen wir.
Kleiner Beitrag mit großer Wirkung
„Der (Mehr-)Weg“ kann in unterschiedliche Richtungen führen, die individuelle Vorteile haben und je nach Situation prima ineinandergreifen:
Einerseits gibt es Mehrwegsysteme (seien es wiederverwendbare Schüsseln und Becher aus Poolsystemen externer Anbieter oder betriebseigene „Insellösungen“). Gerade für Spontaneinkäufe und Lieferdienste können diese richtig praktisch sein: So kann man sich beispielsweise für einen entspannten Spaziergang einen Kaffee im Mehrwegbecher holen, ihn währenddessen genießen und den Becher am Ende der Runde bei einem anderen Partnerbetrieb desselben Anbieters wieder abgeben.
Egal, auf welche Mehrwegoption die Wahl fällt: Mit jedem Ein- und Verkauf ohne Einwegverpackung leistest du einen großen Beitrag zur Müllvermeidung. Und je öfter die Lösungen genutzt werden, desto besser etablieren sie sich. Deshalb lohnt es sich für Betriebe, Mehrweg aktiv anzubieten, für Kund*innen, aktiv nachzufragen, und für Kommunen, das Angebot aktiv zu fördern. So machen wir mit vereinten Kräften Mehrweg in Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel zum neuen Standard und setzen der Einwegflut ein Ende!
* Und was macht Einmal ohne, bitte zur ressourcenschonendsten Wahl?
In Deutschland und der EU hat Abfallvermeidung4 oberste Priorität in der sogenannten ⇠ Abfallhierarchie.5 Dadurch dass sich in nahezu jedem Haushalt geeignete Behältnisse ansammeln, die immer wieder verwendet werden können, lassen sich Neuanschaffungen und der damit verbundene Ressourcenverbrauch vermeiden. Kurz: Besser geht’s nicht! Und genau das meinen wir damit, dass deine Brotdose die Welt retten kann.
Quellen
4 Zum Thema Abfallvermeidung alias „Precycling“ und Ressourceneffizienz siehe auch das Projekt „PuR“
5 Abfallhierarchie gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Art. 4 Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG)
Kund*innen haben ein Recht auf Mehrweg
Seit 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht (§ 33 und § 34 Verpackungsgesetz): Wer Speisen in Einweg-Kunststoffverpackungen und Getränke in Einwegbechern verkauft, muss sie auch in Mehrwegbehältern ausgeben. Zudem besteht eine Hinweispflicht, d. h., das Mehrwegangebot muss sichtbar sein – z. B. durch einen Aushang an der Tür oder Theke. Die weiteren Spielregeln hängen von der Größe des jeweiligen Betriebs und der Anzahl seiner Mitarbeitenden ab:
Betriebe mit
max. 80 m2 Verkaufsfläche
und bis zu 5 Mitarbeitenden …
… müssen mitgebrachte Mehrwegbehältnisse von Kund*innen annehmen und befüllen.
Diese müssen sauber sein, bevor sie befüllt werden. Verschmutzte oder defekte Gefäße dürfen die Betriebe ablehnen.
Betriebe mit
über 80 m2 Verkaufsfläche
oder mehr als 5 Mitarbeitenden …
… müssen selbst Mehrwegverpackungen als Alternative anbieten.
Dazu können sie betriebseigene Gefäße verwenden oder sich einem existierenden Poolsystem anschließen. Mehrwegverpackungen von dem System, das sie anbieten, müssen sie auch wieder zurücknehmen.
Gut zu wissen:
Natürlich dürfen auch größere Betriebe mitgebrachte Behältnisse befüllen (und umgekehrt).
Auch viele, die noch nicht über Einmal ohne, bitte oder mit sonstigen Hinweisen darauf aufmerksam machen, sind gern dazu bereit – nachfragen lohnt sich also!
Übrigens:
- Mehrweg darf nicht mehr kosten als Einweg. Betriebe dürfen also keinen Rabatt auf Einweg geben! So entsteht den Kund*innen garantiert kein Nachteil: Denn auf vom Betrieb ausgegebene Gefäße kann zwar ein Pfand erhoben werden, dieses wird aber bei Rückgabe wieder erstattet. Und mitgebrachte Gefäße sind ohnehin nahezu kostenfrei, da Neuanschaffungen selten notwendig sind.
- Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht kannst du an die zuständige Behörde melden. Näheres dazu hier.